Oldtimerbesitzer sparen mit Saisonkennzeichen

In der Regel gehen Oldtimerbesitzer sehr sorgfältig mit ihren Schätzchen um. Meistens haben die historischen Fahrzeuge eine ganz besondere Geschichte und einen nicht unerheblichen Wert. Eine großzügige Steuerersparnis winkt nun den Oldtimern zu. Die Sachverständigen-Organisation KÜS macht darauf nun aufmerksam.

Ab einer Erreichung der Altersgrenze von 30 Jahren dürfen diese Schätze bei einer amtlichen Kfz-Prüforganisation eine Einstufung als Oldtimer erhalten. Der Beantragung des sogenannten H-Kennzeichens steht nichts mehr im Wege, wenn die amtliche Kfz-Prüforganisation als positiv beschieden wird. Darauf ist die Folge ein günstigerer Steuertarif. Bisher müssen die Kfz-Steuern für das komplette Jahr entrichtet werden, so wie auch bei modernen Fahrzeugen. Unter den Besitzern der historischen Wagen entstand wegen dieser Regel Unruhen, da die Oldtimer hauptsächlich im Sommer zum Einsatz kommen. Die historischen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können nun nach einer erlassenen Verordnung des Bundesrats auch mit einem Saisonkennzeichen, sodass das Auto nur für wenige Monate im Jahr angemeldet wird, beschmückt werden. Bisher war diese Kombination nicht möglich.

Im Jahr 2016 erreichte die Anzahl der Oldtimer einen Höchststand mit 350.000 angemeldeten Fahrzeugen mit H-Kennzeichen. Bis die Verordnung jedoch in Kraft tritt, wird es wohl noch einige Wochen dauern. Denn dies geschieht mit der Veröffentlichung der Bundesratsverordnung im Amtsblatt.

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