Fahrverbot, was nun?

Wird der Führerschein eingezogen, ist man die nächsten 4 Wochen erst mal als Fußgänger unterwegs. Nun gilt es einiges zu beachten, man kann Einspruch einlegen und sollte sich auch über die Fristen im klaren sein. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung.

Wichtig ist erst mal zu wissen, was der Unterschied zwischen Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis ist. Hat man ein Fahrverbot, bekommt man nach Beendigung der Fahrverbotszeit, den Führerschein einfach zurück. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, zum Beispiel wegen Alkoholkonsum ab 1,1 Promille, ist der Führerschein weg. Die Sperre beträgt mindestens 6 Monate und im Anschluss daran wird geprüft, ob man wieder fahrtauglich ist. Es kann auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, die man bestehen muss.

Ist die berufliche Existenz, durch den Verlust der Fahrerlaubnis bedroht, kann man einen Antrag wegen “unzumutbarer Härte” stellen. Dieser wird von einem Gericht geprüft, hat aber selten Erfolg.

Ab Rechtskraft der Entscheidung, hat man vier Monate Zeit, sein Fahrverbot anzutreten. Sollte in den vorangegangen zwei Jahre jedoch schon ein Fahrverbot verhängt worden sein, gilt die Sperre sofort ab Rechtskraft.

Mit bestehendem Fahrverbot, sollte man sich auf keinen Fall hinters Steuer setzen, denn dies ist eine Straftat, die mit hohen Geldstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft wird.

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