Europa 2017: Tempolimits, höhere Bußgelder, Führerscheinentzug

Einige rechtliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer sind mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten. Einen Überblick gibt der ADAC. Ab dem 1. Januar 2017 müssen in Deutschland Fahrradfahrer die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen Radfahrerampeln vorhanden sind. Bisher waren in diesem Fall die Fußgängerampeln verbindlich.

Außerdem können Radfahrer mit dem sofortigen Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung nun auch Radwege mit bestimmten Elektrorädern nutzen: außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird. Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Außerdem können jetzt Kinder unter acht Jahren wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen.

Tempo 30 kann nun auch vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen auf Vorfahrts- und Durchgangsstraßen leichter und nach unkontrollierbarem Gutdünken verhängt werden. Dass solche sensiblen Stellen auch tatsächlich Unfallschwerpunkte darstellen, müssen die Behörden nicht mehr nachweisen.

Ebenso ist ab sofort geregelt, wo auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte gebildet werden muss. Zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen ist schon bei stockendem Verkehr die Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung frei zu halten, also auch bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken und den beiden daneben.

Eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer ist weiter für 2017 geplant, das künftig weitere Geräte wie Tablets und Smartphones umfassen soll. Eine Erhöhung der Bußgelder ist zudem für diese Verstöße in der Diskussion.

Außerdem soll im kommenden Jahr das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Zudem sollen sie auch von Parkgebühren befreit werden. Carsharing-Parkflächen werden künftig mit einem neuen Verkehrsschild gekennzeichnet. Die Grundlage, um im Wege einer Verordnung den kommunalen Straßenverkehrsbehörden zu ermöglichen, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen, schafft dieses Gesetz.

Es gibt auch Änderungen im Ausland für Auto- und Motorradfahrer. Die Niederlande und Italien heben so zum 1. Januar 2017 die Geldsanktionen für Verstöße im Straßenverkehr an. Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht künftig ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten. Dies würde einem Fahrverbot für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse gleichkommen. Eine Handschuhpflicht besteht für Motorradfahrer in Frankreich seit 20. November 2016.

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