Rechtsfahrgebot wird häufig missachtet

Wenn auf einer dreispurigen Autobahn die mittlere Spur besetzt ist, obwohl rechts alles frei ist, ärgern sich viele Autofahrer. Der Ärger ist verständlich, eine rechtliche Beurteilung aber kompliziert.

Ein Rechtsfahrgebot gilt in Deutschland, was auch ein permanentes Fahren in der Mitte verbietet. Das bedeutet also, dass auf den Autobahnen grundsätzlich rechts gefahren werden muss. In der Straßenverkehrsordnung ist das so festgehalten, gilt allerdings nicht immer. Denn diese Regelung ist auf dreispurigen Autobahnen etwas abgeändert. Die mittlere Spur darf durchgängig befahren werden, wenn auf der rechten Spur “hin und wieder” ein Fahrzeug fährt, so heißt es nach Paragraph 7 Abschnitt 3c. Der Fahrer darf so, um häufige Spurwechsel zu verhindern, gegebenenfalls weiter auf der mittleren Spur bleiben.

Jene, die aber zu Unrecht die mittlere Fahrbahn blockieren und so andere Autofahrer behindern, riskieren 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Die Autofahrer sollten sich auch im Sinne eines flüssig fließenden Verkehrs wieder stärker am Rechtsfahrgebot orientieren.

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