Mit der richtigen Versicherung durch Europa

Gut versichert durch Europa!

Rügen, Toskana, Provence — die Deutschen sind reisefreudig wie nie zuvor. Obwohl mehr als jeder Dritte auch in diesem Jahr das eigene Land erkunden will, planen 14 Prozent der Urlauber die Reise nach Spanien und zwölf Prozent nach Italien. Konstante Gästezahlen erwarten Frankreich und Österreich. Jeder Zweite wird mit dem Auto in den Urlaub starten. Das ergab eine Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS im Auftrag des ADAC.

Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Kaum jemand denkt da an eine Panne oder einen Autounfall. Vor dem Katzenjammer bewahrt der Blick in die Versicherungsunterlagen. Welcher Schutz ist Pflicht, welcher Kür und welcher schlichtweg überflüssig? Jetzt ist Zeit zum Durchforsten der Policen und Lesen des Kleingedruckten.

Haftpflichtversicherung: Sie ist das A und 0 des Versicherungsschutzes. Verursacht der Fahrzeuglenker in Europa einen Unfall, zahlt die Versicherung den Schaden anderer Verkehrsteilnehmers in Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Das betrifft auch außereuropäische Gebiete wie die Kanaren oder Madeira, die zu den EU-Ländern gehören. Schwierig wird es, wenn ein deutscher Fahrer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Denn wie und was ersetzt wird, richtet sich nach dem Recht des Urlaubslandes. Weil hier die Deckungssummen oft deutlich niedriger sind als hierzulande oder der Geschädigte auf entstandenen Kosten sitzenbleibt, gibt es den Ausland-Schadenschutz. Der Zusatz zur Kfz-Haftpflicht stellt den Autofahrer so, als wäre der Unfallgegner nach den hohen deutschen Standards versichert. Die Versicherung wird teils beitragsfrei oder gegen Aufschlag angeboten und ist besonders für Vielfahrer im Ausland attraktiv.

Kaskoschutz: Das versicherte Fahrzeug wurde eigen- oder fremdverschuldet beschädigt: kein Problem. Mit einer Vollkasko-Police sind Autofahrer auf der sicheren Seite. Der Haken: Nach einer Schadenregulierung steigen in der Regel die Beiträge. Für den Autodiebstahl steht die Teilkaskoversicherung gerade. Ob Versicherer einige Länder ausschließen, steht in den Vertragsbedingungen. Unbedingt vorher klären!

Autoschutzbrief: Er hilft nach Unfall oder Panne wieder auf die Sprünge und notfalls nach Hause. Zu den Leistungen mit vertraglich festgelegten Beträgen zählen vor allem Pannenhilfe, Abschleppdienst, Reparatur, Übernachtung, Ersatzwagen und der Heimtransport. Auch hier sollte vorher klar sein, ob der Schutz auch im jeweiligen Reiseland gilt.
Achtung: Schutzbriefdienste werden verschieden angeboten. Es gibt sie unter anderem als Bestandteil der Kfz-Haftpflicht, der Mobilitätsgarantie der Hersteller, der Mitgliedschaft in einem Automobilklub, mit der Kreditkarte oder eben als separate Police der Versicherung. Nachschauen lohnt sich, um eine Doppelversicherung auszuschließen.

Verkehrsrechtsschutz: Wer streitet schon gern und dann noch in einer fremden Sprache? Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gehen Autofahrer auf Nummer sicher. Diese gilt nämlich auch im Ausland. Das Gros der Versicherer kämpft in Europa um die Rechte der Mandanten, einige sogar weltweit.

Insassenunfallschutz: Verursacht der Fahrer den Unfall, sind alle Insassen über die eigene Kfz-Haftpflicht versichert. Allein der Fahrer geht leer aus, kann aber auf andere Versicherungen wie Kranken- oder bestehende Unfallversicherungen bauen. Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung für alle Personenschäden.

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