Schneller Führerscheinentzug für Verkehrssünder

Viele denken ihr Führerschein sei sicher, doch zum Verkehrssünder zu werden geht oft schneller als man denkt, das kurze wichtige Telefonat, schnell noch über die rote Ampel huschen oder doch ein Glas Wein zu viel getrunken haben. Die folgen sind meist ein Fahrverbot.

Unachtsame Autofahrer, welche bei einem Unfall keine ausreichende Rettungsgasse bilden und dadurch die Einsatzkräften behindert werden vom Gesetzgeber nun schwer bestraft und müssen mit einer hohen Geldbuße und einem vierwöchigen Fahrverbot rechnen. Sie behindern und gefährden damit sowohl die Rettungskräfte als auch andere Autofahrer. Der drohende Führerscheinentzug ist für die meisten Autofahrern eine schlimmer Bedrohung als die hohen Geldstrafen und wirkt damit deutlich besser.

Auch bei anderen gravierenden Ordnungswidrigkeiten oder wiederholten Missachtungen kann der Führerschein je nach schwere der Straftat bis zu 3 Monate eingezogen werden. Meist kommt dazu noch eine Geldbuße und Punkte in Flensburg.

Im nachfolgenden sind die Wichtigsten Fälle, bei denen ein Fahrverbot droht zusammen gefasst.

Zu schnell: Ein einmonatiges Fahrverbot droht den rasanten Fahren, welche innerorts mehr als 30 km/h und außerorts mehr als 4o km/h zu schnell fahren. Es können sogar 3 Monate Führerscheinentzug erfolgen, wenn man mehr als 70 km/h zu schnell fährt, hierbei spielt es keine Rolle ob sich der Fahrer dabei inner- oder außerorts aufhält. Auch weniger rasante Fahrer, welche zum Beispiel zwei mal in einem Jahr (ab Rechtskraft des ersten Verstoßes) mit mehr als 25 km/h Tempoüberschreitung erwischt wurden können ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen.

Mindestabstand: Drängler haben keine Chance mehr. Ab Tempo 100 km/h muss ein Mindestabstand von 3/10 des halben Tachowertes zum Vordermann eingehalten werden, bei Missachtung erfolgt ein einmonatiges Fahrverbot. Das wären bei 120 km/h ganze 18 Meter. Zudem kommt hinzu, dass wenn einem einen Abstand von unter 2/10 des halben Tachowertes nachgewiesen werden kann, man zwei Monate auf den Führerschein verzichten muss.

Drogen und Alkohol: Die erlaubte Grenze des Promillewertes liegt bei 0,5. Liegt ein Fahrer zwischen einem Wert von 0,5 und 1,09 Promille, muss er seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Wiederholt sich der Vorfall, können bis zu drei Monate daraus werden. Wurde man angehalten wegen Fahrauffälligkeiten kann ein kompletter Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Rote Ampeln: Wird man dabei erwischt über eine Ampel zu fahren, welche länger als eine Sekunde Rot zeigt, darf ebenfalls vier Wochen zu Fuß gehen.

Unfallflucht: Hierbei begeht man eine schwerwiegende Straftat und die Fahrerlaubnis kann je nach Höhe des Sachschadens bis zu 6 Monate entzogen werden. Sind die Kosten der Sachschäden immens oder gibt es Verletzte, können neben dem Entzug der Fahrerlaubnis auch Geld- oder Freiheitsstrafen erlassen werden.

Handy und Co.: Das Benutzen von Mobiltelefonen, Tablets oder anderen elektronischen Geräten ist grundsätzlich verboten. Sei es, dass der Fahrer telefoniert oder den Blick zu lange auf das Gerät richtet weil er Nachrichten liest oder schreibt und damit vom Straßenverkehr abgelenkt ist, kann er mit einem vierwöchigen Fahrverbot rechnen, da er möglicherweise andere dadurch gefährdet.

Wenden: Wenn man auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen unsachgemäß wendet oder entgegen der Fahrtrichtung bzw. rückwärts fährt macht sich strafbar. Auch wenn man beim Überholvorgang andere gefährdet kann man ein Fahrverbot erhalten. Das Gleiche gilt, wenn man Regeln an Bahnübergängen missachtet und zum Beispiel bei halb gesenkter Schranke einfach fährt, kann mit 3 Monaten Fahrverbot rechnen.

Autofahrer, die öfter gegen Vorschriften verstoßen, auch wenn es sich dabei nicht um die gleichen Straftaten handelt, können ebenfalls ein Fahrverbot verhängt bekommen.

Ein Kommentar

  • Beim Thema Führerscheinentzug würde ich auf jeden Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht mit ins Boot holen. Manchmal steht man der Beamtenwillkür alleine gegenüber und hat kaum Chancen auf Objektivität.

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