Was sich in 2017 im Straßenverkehr ändert

Ab dem 1.1.2017 müssen die Radfahrer die Ampeln für die Autofahrer beachten, falls es noch keine Lichtzeichen für Zweiradfahrer vorhanden sind. Es galten vor der Regelung immer die Fußgängerampeln. Es steht allerdings noch nicht fest, wann genau die folgenden Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft treten: Die Aufsichtspersonen mit Rad für Kinder mit Fahrrädern wollen in Zukunft die Kinder auf dem Gehweg begleiten dürfen, bisher durften die Aufsichtspersonen auf der Straße oder auf dem Radweg fahren. Kinder auf Fahrräder, die unter acht Jahre alt sind, dürfen sich ab dem nächsten Jahr zwischen Geh- und Radweg entscheiden. Für E-Bikes soll mit einem neuen Zusatzzeichen bestimmte Radwege freigegeben werden.

Zukünftig soll die Rettungsgasse immer zwischen dem äußersten linken Fahrzeug und dem daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden. Von dieser Änderung werden vor allem Autobahnen mit vier oder mehr Spure betroffen sein. Die Termine für den Umtausch des alten Führerscheins stehen noch offen. Des weiteren wird um eine Ausweitung des Handyverbots am Steuer auf weitere Geräte, wie zum Beispiel Tablets, diskutiert.

Die Geldstrafen für Verstöße im Straßenverkehr werden in Italien am 1.1.2017 angehoben. Der Führerschein wird beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage zwischen 15 Tagen und zwei Monaten eingezogen, somit handelt es sich für deutsche Autofahrer um ein sofortiges Fahrverbot.

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